Vorführkonditionen und Mietkonditionen
per 01.10.2018 für Großmaschinen
Alle Mietmaschinen inkl. Versicherung und Maschinenbruchversicherung (2.500,00 € Selbstbeteiligung).
Versichert sind z.B. Schäden durch:
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
- Konstruktions-, Material-,und Ausführungsfehler,
- Diebstahl, Einbruchdiebstahloder Raub (gilt nur bei fahrbaren Maschinen),
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- VersagenvonSicherheitseinrichtungen,
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung.
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten
- Dekontinations- und Entsorgungskosten für Erdreich
Nichtversichert sind z.B. Schäden durch:
- Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß),
- Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser (nur bei stationären Maschinen),
- Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Kernenergie,
- Brand, Blitzschlag, Explosion (nur beistationären Maschinen).
Zahlungsbedingungen bei Miete:
Miete ist immer vorschüssig zu leisten