Vorführkonditionen und Mietkonditionen

per 01.10.2018 für Großmaschinen

Alle Mietmaschinen inkl. Versicherung und Maschinenbruchversicherung (2.500,00 € Selbstbeteiligung).

Versichert sind z.B. Schäden durch:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit,
  • Konstruktions-, Material-,und Ausführungsfehler,
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahloder Raub (gilt nur bei fahrbaren Maschinen),
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • VersagenvonSicherheitseinrichtungen,
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung.
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Dekontinations- und Entsorgungskosten für Erdreich

Nichtversichert sind z.B. Schäden durch:

  • Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß),
  • Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser (nur bei stationären Maschinen),
  • Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Kernenergie,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (nur beistationären Maschinen).

Zahlungsbedingungen bei Miete:

Miete ist immer vorschüssig zu leisten